Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten der Klägergruppe privater Schweizer Medienunternehmen entschieden: Sie erhalten die Parteistellung, die ihnen bisher unrechtmässig verwehrt worden ist, und Targeted Advertising muss vertieft geprüft werden.
Die Klage «Beteiligung an einem Joint Venture» gegen die SRG und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird mehrheitlich gutgeheissen und die Sache ans Uvek zurückgewiesen, wie das am Donnerstag publizierte Urteil zeigt.
Fast ein Dutzend Medienhäuser klagten vor Gericht um Parteistellung. Mit einer Ausnahme hiessen die Richter die Klagen gut. Seit Monaten kämpften Verleger, Radio- und TV-Unternehmen um Parteistellung, da ihnen bis anhin die Akteneinsicht in die Pläne von Admeira verwehrt wurde.
«Es ist erfreulich, dass die Medienunternehmen Parteistellung erhalten haben und jetzt Transparenz hergestellt wird», erklärt Jascha Schneider, der den Verband Schweizer Medien (VSM) vor Gericht vertritt. «Genau so wichtig ist jedoch, dass das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanz explizit anweist, insgesamt nochmals über die Bücher zu gehen», so Schneider zum Klein Report.
Das Uvek lehnte die Parteistellung noch mit dem Argument ab, dass die Auswirkungen von TV-Werbung «von Vornherein nicht Thema des Verfahrens» sei. Dem widerspricht das Bundesverwaltungsgericht nun explizit. Was das bedeutet, erklärt Jascha Schneider: «Die Auswirkungen unter anderem von Targeted-TV auf die Medienvielfalt müssen jetzt auf richterliche Anordnung hin korrekt abgeklärt werden. Solange bleibt Targeted-TV verboten und Admeira eine Light-Version, die sich von einem anderen Werbevermarkter nicht unterscheidet.»
Auch ein weiteres Ansinnen der SRG ist gescheitert: «Die Einführung von Targeted-TV in den SRG-Programmen durch die Hintertüre mittels Abänderung der RTVG-Verordnung oder SRG-Konzession ist realpolitisch undenkbar geworden. Das Departement wird sich kaum erdreisten, sich über den richterlichen Entscheid hinwegzusetzen. Alles in allem hat das Gericht mit diesem Entscheid die Rolle der privaten Medien in der Schweiz und die Meinungsvielfalt gestärkt und das Gebot der Rücksichtnahme durch die SRG deutlich hervorgehoben», so Schneider zum Klein Report.
Durch die Rückweisung ans Uvek ist erstmals eine vertiefte Prüfung der negativen Folgen von Admeira auf den Schweizer Werbemarkt möglich. Der VSM sieht ausserdem in der Teilnahme am Verfahren die Chance, «dass das angeschlagene Vertrauen zwischen den Parteien wieder hergestellt werden kann».