Trickreiche Tüftler publizierten im Blog von Adblock-Entwickler Eyeo Anleitungen dafür, wie die Sperre von Adblockern auf bild.de umschlichen werden kann. Jetzt hat der Axel-Springer-Verlag vor Gericht erkämpft, dass die Beiträge vom Blog gelöscht werden müssen. Doch der Entscheid ist erst provisorisch.
«Mit aktiviertem Adblocker können Sie bild.de nicht mehr besuchen», popte es in letzter Zeit denjenigen entgegen, die versuchten, mit aktivierter Werbeabwehr die Online-Ausgabe der «Bild»-Zeitung zu lesen. Es ging nicht lange, da konnte man sich auf dem Eyeo-Blog instruieren lassen, wie der Adblock-Blocker geknackt werden könne.
Seinen eigenen Blocker nennt der deutsche Verlag «Softwareverschlüsselung», was juristisch gerissen ist, weil damit Paragraf 95a des deutschen Urheberrechtsgesetzes gilt: Die Umgehung von Softwareverschlüsselung sind verboten.
Das ist der rechtliche Hebel, mit dem Axel Springer nun versucht, die Überlistung seiner Adblocker-Abwehr zu stoppen. Der Fall hängt noch in der Luft: Das Landgericht Hamburg muss nun klären, ob der Paragraf neben Datenträgern auch auf Websites angewendet werden kann.
Die Verlage befürchten, dass die Adblocker die Online-Werbeerlöse versiegen lassen. Axel Springer hält das Geschäftsmodell von Adblocker-Anbietern für rechtswidrig.