Am 19. Januar hat das Abstimmungskomitee «Mediengesetz Nein» einen «offenen Brief» an Bundesrätin Simonetta Sommaruga verschickt, wie das Komitee mitteilt.
Tenor des Briefes: «Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück, Frau Bundesrätin.»
Es sei das gute Recht der Bundesrätin, «in fast allen Zeitungen der Schweiz die Werbetrommel für das Massnahmenpaket zugunsten der Medien» zu rühren. Die Bundesrätin trage auch die Verantwortung für diese Vorlage. «Was wir aber nicht akzeptieren können, ist, wenn von bundesrätlicher Seite Fakten und Zahlen präsentiert werden, die so nicht korrekt sind.»
Auf die Frage, wer von den neuen Subventionen profitiert, habe die Bundesrätin wörtlich gesagt: «Ich halte mich an die Fakten. Die indirekte Presseförderung wird künftig zu rund 75 Prozent an kleinere und mittlere Verlage gehen. Das wissen wir, weil diese Regelung bereits während der Coronahilfsmassnahmen galt.»
Diese Aussage sei eine völlige Verdrehung der Tatsachen, heisst es im offenen Brief. «Fakt ist: Die neuen Bestimmungen des Massnahmepakets treten erst nach der Volksabstimmung vom 13. Februar in Kraft. Mit den Coronahilfsmassnahmen haben sie nichts zu tun. Das neue Gesetz, über das wir am 13. Februar abstimmen, bevorteilt nun aber bei der indirekten Presseförderung ganz gezielt die Grossverlage.»
Mit dem neuen Gesetz würde die bisher bestehende Auflagen-Obergrenze von 40'000 Exemplaren für die Posttaxenverbilligung aufgehoben. Damit würden neu auch die grossen Tageszeitungen wie der «Tages-Anzeiger», der «Blick» oder die «NZZ» mit Steuergeldern subventioniert. «Aus demselben Topf der bis heute die kleinen und mittleren Verlage gestützt hat.»
Neu werden zusätzliche 40 Millionen Franken als indirekte Presseförderung für die Früh- und Sonntagszustellung bereitgestellt. «Da es diese Millionen-Subventionen bisher noch gar nicht gibt, können sich diese auch nicht bei den Coronahilfsmassnahmen bewährt haben.»
Richtig sei, dass diese 40 Millionen «fast ausschliesslich zu den Grossen gehen, da kein einziger kleiner Verlag eine Sonntagszeitung herausgibt und in der Regel auch keine Frühzustellung hat».
Der Brief kommt zum Fazit, dass die Aussage, die indirekte Pressförderung von total 90 Millionen werde künftig zu 75 Prozent an kleine und mittlere Verlage gehen, «den Fakten nicht standhält. Ja, mehr noch: Sie ist eine Irreführung des Stimmvolks.»
Auch bei der direkten Förderung der Online-Medien mit 30 Millionen Franken habe das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) selbst in einem Bericht an die vorberatende Kommission des Parlaments «ein Verhältnis von 54 Prozent zugunsten der Grossen prognostiziert, womit auch hier die Mehrheit des Steuergeldes nicht bei den kleinen und mittleren Verlagen landet».
Stelle ein Verlag seine Zeitung auch als E-Paper zur Verfügung – «und das machen alle», werden 40 Prozent der Zeitungs-Abo-Einnahmen dem Online-Ertrag zugeschlagen. «Durch diesen Trick werden Verlage mit grossen Zeitungs-Auflagen über die Online-Förderung zusätzlich subventioniert.»
Der Höhepunkt der gezielten Bevorzugung der Grossen sei die Tatsache, dass beispielsweise in der deutschsprachigen Schweiz nur Online-Angebote subventionsberechtigt würden, die über 100'000 Franken Publikumserträge erwirtschaften. «Diese Umsatz-Limite ist für unabhängige, kleine, regionale Plattformen nur schwer oder gar nicht zu erreichen.»
Im Brief wird zum Schluss betont: «Diese Vorlage machen wir in erster Linie für die kleinen und mittleren Verlage».
Unterschrieben haben im Namen des Abstimmungskomitees «Mediengesetz Nein» Peter Weigelt, Alt Nationalrat, Präsident sowie Philipp Gut, Geschäftsführer.