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Montag
12.10.2020

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Volksinitiative_Ja_zum_Schutz_der_Kinder_und_Jugendlichen_vor_Tabakwerbung-Klein-Report

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist mit 18 zu 4 Stimmen auf den zweiten Entwurf des Tabakproduktegesetzes am Freitag eingetreten.

Dieses sieht ein gesamtschweizerisches Verbot der Abgabe an Minderjährige und ein Verbot von speziell auf Minderjährige ausgerichteter Werbung vor, verzichtet darüber hinaus aber auf weitere Werbebeschränkungen, wie die Parlamentsdienste schreiben.

Der Ständerat hat den Entwurf bereits behandelt und verschiedene Änderungen vorgenommen, namentlich zur Verschärfung der Werbe- und Sponsoringbeschränkungen.

«Eine Minderheit beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, Alternativprodukte wie E-Zigaretten, Tabakprodukte zum Erhitzen und Snus differenziert zu regeln», heisst es weiter.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat unter anderen eine Delegation des Initiativkomitees der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» angehört. Die Kommission werde diese Initiative behandeln, sobald die Detailberatung des Tabakproduktegesetzes abgeschlossen ist.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat zudem die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz um vier Jahre zu verlängern, um zu verhindern, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes eine Rechtslücke entstehe.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» verlangt von Bund und Kantonen, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern und jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die sie erreicht, zu verbieten. Dem Bundesrat geht das Verbot zu weit, wie er in seiner Botschaft vom 26. August 2020 schreibt, und er beantragt dem Parlament, Volk und Ständen eine Ablehnung der Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zu empfehlen.

Der Bundesrat möchte aber die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums schützen. Er werde sich deshalb in der laufenden parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz für die weitere Verbesserung des Jugendschutzes einsetzen.

Im November 2015 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen ersten Entwurf des Tabakproduktegesetzes. Dieser enthielt zahlreiche Einschränkungen im Bereich Werbung für Tabakprodukte, ging dabei jedoch weniger weit als die vorliegende Volksinitiative. Dennoch beurteilte das Parlament die Einschränkungen als zu einschneidend und wies den Entwurf an den Bundesrat zurück.