Ab März 2006 müssen Hersteller und Importeure für digitale Speicher in MP3-Playern und Harddisk-Recordern eine Vergütung bezahlen. Die zuständige Schiedskommission genehmigte einen entsprechenden Antrag der fünf Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, Suisa, Suissimage und Swissperform. Mit den neuen Vergütungen würden die Urheber endlich auch für private Kopien auf Festplatten und Microchips entschädigt, teilte die Suisa am Dienstag mit.
Die neuen Vergütungen sind abgestuft nach Speicherart und Verwendung. So müssen die Hersteller für so genannte Flash-Speicher, wie sie in MP3-Playern und Mini-iPods verwendet werden, rund 2,5 Rappen pro Megabyte bezahlen. Mit zunehmender Speicher-Kapazität sinken die Tarife. Harddisks in Audio-Aufnahmegeräten (zum Beispiel MP3-Jukebox oder iPod) kosten knapp 47 Rappen pro Gigabyte, Harddiscs in Audiovisions-Aufnahmegeräten (zum Beispiel DVD-Player mit Harddisc) knapp 35 Rappen.
Die Schiedskommission rechnet laut Suisa damit, dass die Nutzungskosten für eine Privatkopie um nicht mehr als 6% ansteigen. Die neuen Regelungen würden für die Konsumenten «kaum spürbar» sein, schrieb die Suisa. Die Preise der Aufnahmegeräte würden stetig sinken - wegen steigender Stückzahlen und der Konkurrenz im Markt. «Die Industrie wird die neuen Kosten wohl einfach schlucken», sagte Suisa-Direktor Andreas Wegelin dazu gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Er glaube nicht, dass die Hersteller sie auf die Konsumenten überwälzen werde. Siehe auch: Urheberrechtsabgaben für leere CDs und DVDs
Dienstag
24.01.2006