Die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen im Hinblick auf die ultraschnelle 5G-Technologie soll bereits gegen Ende 2018 erfolgen, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Dies birgt Zündstoff, denn während die Swisscom auf eine rasche Vergabe pocht, darf diese laut Sunrise nicht vor 2020 erfolgen.
Die Schweiz gibt Gas bei der Vergabe der Mobilfunkfrequenzen des mobilen Datennetzes der fünften Generation: Voraussichtlich nächste Woche sollen bereits die Ergebnisse einer «öffentlichen Konsultation» präsentiert werden, wie Stephan Netzle, Präsident der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom), in der «NZZ am Sonntag» zitiert wird.
Danach setze man die Vergabebedingungen auf. «Heute gehen wir davon aus, dass die Vergabe gegen Ende 2018 erfolgen wird», so Netzle. Einen Strich durch die Rechnung könnte diesen Plänen Telekomanbieter Sunrise machen. «Eine Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen darf nicht vor 2020 erfolgen», vertritt Sprecherin Therese Wenger gegenüber der Sonntagszeitung den Standpunkt der Sunrise.
Der Grund: Vor einer Vergabe müsse die Strahlenschutzregulierung angepasst werden, die zehnmal strenger sei als in der EU. «Sonst werden Investitionen in Frequenzen gebunden, die nicht eingesetzt werden können», so Wenger.
Unterstützung erhält sie von Konkurrentin Salt. Für kleinere Mobilfunkteilnehmer sei es kaum möglich, Unsicherheiten zu tragen, die mit einer Zuteilung des Spektrums vor Anpassung des regulatorischen Rahmens einhergehen, wird ein Sprecher des Unternehmens zitiert.
Ganz anders klingt es bei der Swisscom, die auf eine «rasche Vergabe, möglichst in der ersten Hälfte 2018» pocht. Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Telekomfirma bereits heute konkrete Anwendungen mit dem schwedischen Netzausrüster Ericsson und der ETH Lausanne probt.
Doch nicht nur der Vergabezeitpunkt birgt Konfliktpotenzial: So wünscht sich die Swisscom laut dem «NZZ am Sonntag»-Artikel eine Auktion der Frequenzen, während Sunsrise und Salt eine Zuteilung «nach anderen Kriterien» bevorzugen. Sie fürchten die hohen Kosten einer Auktion und eine «weitere Bevorteilung des Staatsbetriebs».
Comcom-Präsident Netzle sagt dazu: «Es ist nicht unser Ziel, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, sondern den drei Anbietern zu ermöglichen, eine möglichst gute Frequenzausstattung zu erlangen.»
Was jedoch bleibt, ist das Problem des Strahlenschutzes. So wurde eine Lockerung der Grenzwerte im Ständerat im Dezember 2016 verworfen. Die «NZZ am Sonntag» schreibt jedoch, dass man aus einer «zuverlässigen Quelle» wisse, dass die Fernmeldekommission das Thema im November wieder aufnehmen werde, obwohl die Vorlage nicht traktandiert sei.