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Sonntag
01.06.2014

IT / Telekom / Druck

Beim IT-Konzern Google sind bis Freitagabend bereits 12 000 Anträge von europäischen Bürgern für die Löschung von Suchergebnissen eingegangen. Dies, nachdem Google am Donnerstag ein Formular veröffentlicht hatte, mit dem die Löschung unliebsamer Einträge beantragt werden kann. 40 Prozent der Anfragen kamen laut Google aus Deutschland.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden zwang Google dazu, seinen Nutzerinnen und Nutzern diese Möglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Das Formular wurde seit seiner Veröffentlichung bereits angepasst, nachdem es vom Hamburger Datenschützer Johann Caspar kritisiert worden war. Caspar hatte bemängelt, dass Google in seinem Formular das Hochladen einer Kopie des Personalausweises forderte. Die automatisierte Speicherung solcher Ausweisdaten durch nicht-öffentliche Stellen bezeichnete er als ungesetzlich.

Nun wird im Google-Formular lediglich eine lesbare Kopie eines identifizierenden Dokuments gefordert. «Wir verwenden diese Informationen ausschliesslich zur Authentifizierung Ihres Antrags und werden dieses Dokument innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags löschen», versichert der Suchmaschinenkonzern im Formular.

Wie lange die Bearbeitung der Nutzeranträge dauern wird und wie viele Mitarbeiter dafür bereitgestellt wurden, gab Google bisher noch nicht bekannt. Gibt der IT-Konzern einem Antrag statt, werden die unerwünschten Links aus der Google-Suche ausgeblendet. Allerdings nur in den 28 EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und in der Schweiz und mit einem Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Im Netz sind die Daten weiterhin verfügbar.